DER "NEUE" MANTELTARIFVERTRAG (MTV) IST DA.

Tarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie NRW

Teil der Tarifvereinbarung vom Frühjahr 2018 war eine Überarbeitung des Manteltarifvertrages für die Metall- und Elektroindustrie NRW.
Neben den neuen Tarifregelungen zur Arbeitszeit welche in den neuen MTV integriert wurden, werden ab dem 1.1.2019 verschiedene Tarifverträge in den Manteltarifvertrag überführt.
Insgesamt wurde der Manteltarifvertrag völlig neu sortiert und modernisiert. Der neue MTV umfasst nun mehr als 50 Paragraphen die unmittelbar auf die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten einwirkt.
Es lohnt sich für jedes BR-/JAV-Mitglieder über den „neuen“ MTV sich mit den Themen im Tarifvertrag auseinanderzusetzen.

Themen (in der neuen Kapitelfolge des MTV)
a. Arbeitsverhältnis (Beginn und Ende)
b. Arbeitszeitdauer (von verkürzter Vollzeit bis zur Kurzarbeit)
c. Arbeitszeitverteilung (Verteilungsgrundsätze, Flexi-Konten …)
d. Freistellungszeiten (Freistellungstage und „Sonderurlaub“)
e. Arbeitsbereitschaft, Rufbereitschaft, Reisezeiten
f. Mehr-, Schicht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit einschl.
Zuschlagsregelungen
g. Arbeitsverhinderung/ Arbeitsausfall (persönliche u. betriebliche
Gründe)
h. Urlaub (Dauer, Verfahren, Zusätzliche Urlaubsvergütung)
i. Vergütungsbestimmungen (Monatsentgelt, Berechnungsregelungen,
Entgeltsicherung ältere Beschäftigter)
j. Bestimmungen für Auszubildende
k. Verfahren bei Streitfällen (Geltendmachungsfristen, Einigungsstelle)
l. Schlussbestimmungen

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.

 

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