DIE INTEGRATIONVEREINBARUNG PRAXISGERECHT GESTALTEN

Für die Eingliederung von Kolleginnen und Kollegen mit einer (Schwer-)Behinderung sind Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat gemeinsame in Verantwortung. Wie könnte dieses „Eingliedern“ im Betrieb umgesetzt werden um die Situation der Kolleginnen und Kollegen mit einer (Schwer-)Behinderung im Betrieb zu verbessern?

Hilfe zur Umsetzung kann eine verbindliche – auf den jeweiligen Betrieb bezogene - Integrationsvereinbarung geben. Hier sollen konkret Maßnahmen zur Inklusion im Betrieb klar und überprüfbar vereinbart werden.

Ziel

Dieses Seminar gibt betrieblichen Akteurinnen und Akteuren einen Werkzeugkasten für praxisgerechte Handlungsmöglichkeiten.

Themen

  • Handlungsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretungen und Betriebsräte
  • Wie werden Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrats beteiligt und welche Gestaltungsmöglichkeiten haben sie?
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe der Beschäftigten mit (Schwer)Behinderung
  • Welche Ziele sind sinnvoll?
  • Wie kann behinderungsgerechte Beschäftigung gestaltet und gesichert werden?
  • Beispiele praxisgerechter Umsetzung

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.

 

Hotels / Termine / Preise

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