
PLÖTZLICH ERWERBSUNFÄHIG
was ich als betriebliche Interessenvertretung beachten muss
Zu den Aufgaben der betrieblichen Interessenvertretung gehört es, sich auch um die Kolleg*innen zu kümmern, die plötzlich erwerbsun-fähig werden. Dazu ist es notwendig, als Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat Grundkenntnisse über Strukturen und Verfahren bei der Feststellung einer Erwerbsminderung zu haben.
Sie sollten die richtigen Ansprechpartner*innen bei den jeweils zuständigen Versicherungsträgern kennen und bei der Antragstellung weiterhelfen können.
Dieses Seminar erläutert den betrieblichen Akteurinnen und Akteuren die Grundlagen zur Feststellung einer Erwerbsminderung. Ziel ist, mögliche Alternativen zu erkennen und Wege aufzeigen zu können.
Themen
- Die Situation „plötzlich erwerbsunfähig“ zu sein
- Feststellung der Erwerbsminderung
- Wartezeit als Anspruchsvoraussetzung
- Erwerbsminderungsrente beantragen
- Höhe der Erwerbsminderungsrente
- Was ist der Unterschied zur Erwerbsunfähigkeitsrente der Rentenversicherung?
- Zahlt die Deutsche Rentenversicherung auch bei Berufsunfähigkeit?
- Wie schnell wird eine Rente wegen Erwersminderung bewilligt?
- Als SBV und BR in der betrieblichen Praxis weiterhelfen
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.