ERFOLGREICHE INTERESSENVERTRETUNG FÜR ARBEITNEHMER*INNEN IM BETRIEB - HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN / STRUKTUREN
Das Recht Gewerkschaften zu gründen ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Sozialstaates, verbürgt im Artikel 9.3 des Grundgesetzes. Betriebe sind keine demokratiefreien Zonen. Ehrenamtliches gewerkschaftliches Engagement ist ein wesentlicher Bestandteil demokratischer Arbeit. Auf welcher juristischen und politischen Basis wird man/frau aber überhaupt aktiv? Wo liegen die Grenzen und Möglichkeiten konkreter betrieblicher Demokratiearbeit? Welche Rechte habe ich als Gewerkschaftsmitglied? Gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer*innen engagieren sich im Betrieb. Sie vermitteln gewerkschaftliche Positionen, besonders bei der Tarifpolitik. Sie halten Kontakt zu den Belegschaften, bilden eine Lobby für Gleichberechtigung, betreuen und informieren Mitglieder.
Erfolgreiche Interessenvertretung braucht aktive Kooperationspartner, z.B. Betriebsrat, ausgestattet mit gesetzlichen Rechten. Thematisiert werden die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen diesen und den gewerkschaftliche Aktiven. Das Seminar vermittelt das notwendige Handwerkszeug.
Themen
- Koalitionsfreiheit im Grundgesetz
- Information über Aufbau und Struktur der Gewerkschaft ver.di, Leistungen für die Mitglieder
- Klärung der Hierarchie von Gesetzen, Verordnungen, Tarifverträgen etc. in der Rechtspyramide
- Kurzabriss Geschichte der Gewerkschaften
- Verhältnis der Aufgaben und Zusammenarbeit BR und gewerkschaftlich Aktiven, jeweilige rechtliche Stellung
- Ziele und Aufgaben der gewerkschaftlichen / betrieblichen Interessensvertretungen
Hinweise zu den Kosten:
Für ver.di-Mitglieder, die nach dem AWbG teilnehmen, übernimmt ver.di LBZ NRW, Fachbereich D die Kosten für das Seminar sowie die Reisekosten gemäß der ver.di-Reisekostenregelung (pauschal 0,20 € / km der einfachen Wegstrecke, aber höchstens 125 €). Dies gilt auch für Teilnehmer*innen, die auf dem Seminar Mitglied werden. Nicht-Mitglieder sind willkommen, tragen jedoch die anteiligen Semi-narkosten, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie ihre Rei-sekosten selbst. Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem Seminar.
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