MITWIRKUNG DER JUGEND- UND AUSBILDENDENVERTRETUNG (JAV II)

Vertiefung rechtlicher Grundlagen

Die Jugend- und Auszubildendenvertretungen sind Hauptansprechpartner,
wenn es um Fragen der Ausbildung und der Einhaltung des
Jugendarbeitsschutzgesetzes im Betrieb geht. An sie wenden sich
Auszubildende und Jugendliche beispielsweise, wenn sie Probleme
mit dem Ausbilder oder mit den Arbeitszeiten haben. Das Seminar
vermittelt vertiefende Kenntnisse über das Berufsbildungsgesetz,
das Arbeitszeit- und das Jugendarbeitsschutzgesetz. Es zeigt an
vielen praktischen Beispielen auf, über welche Einflussmöglichkeiten
die Jugend- und Auszubildendenvertretungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz
verfügen und gibt Tipps, wie die Zusammenarbeit
zwischen Betriebsrat und JAVis noch intensiviert werden
kann.

Themen

  • Das Berufsbildungsgesetz: Rund um den Ausbildungsvertrag (§§ 10 – 12 BBiG); Beginn und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses (§§ 20 – 23 BBiG)
  • Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal (§§ 27 – 33 BBiG); Das Jugendarbeitsschutzgesetz: Arbeitszeit und Freizeit (§§ 8 – 21 JArbSchG); Beschäftigungsverbote und Beschränkungen (§§ 22 – 27 JArbSchG)
  • Das Arbeitszeitgesetz: Ruhezeiten und Ruhepausen (§§ 5 – 6 ArbZG); Sonn- und Feiertagsruhe (§§ 9 – 12 ArbZG)

Hotels / Termine / Preise

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