Bildungsurlaub: Unsere Seminare im In- und Ausland nach dem AWbG NRW
Als Arbeitnehmer*in in Nordrhein-Westfalen hast du einen gesetzlichen Anspruch auf fünf Tage Freistellung von der Arbeit für politische oder berufliche Bildung - der Arbeitgeber zahlt Lohn/Gehalt in dieser Zeit weiter! Informationen zur Freistellung nach dem AWbG NRW findest du in unserem Freistellungsratgeber/Bildungsurlaub und auch in unserem Bildungsurlaubs-Lexikon. Einzelne Seminare sind außerdem nach den Sonderurlaubsverordnungen für Beamt*innen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen anerkannt.