Bildungsurlaub: Fünf Tage für dich

Bildungsurlaub: Unsere Seminare im In- und Ausland nach dem AWbG NRW

Als Arbeitnehmer*in in Nordrhein-Westfalen hast du einen gesetzlichen Anspruch auf fünf Tage Freistellung von der Arbeit für politische oder berufliche Bildung - der Arbeitgeber zahlt Lohn/Gehalt in dieser Zeit weiter! Informationen zur Freistellung nach dem AWbG NRW findest du in unserem Freistellungsratgeber/Bildungsurlaub und auch in unserem Bildungsurlaubs-Lexikon. Einzelne Seminare sind außerdem nach den Sonderurlaubsverordnungen für Beamt*innen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen anerkannt.

Noch genügend Plätze vorhanden
Noch wenige Plätze vorhanden
Bereits ausgebucht
Stätten des Naziterrors in Berlin
Stätten des Naziterrors in Breslau und Niederschlesien
Stätten des Naziterrors in Lodz (Ghetto Litzmannstadt)
Stätten des Naziterrors in Oswiecim/Auschwitz und Krakau
Stätten des Naziterrors in Stettin (Szczecin)

ANSPRECHPARTNERIN

Olga Hansen
Teamassistentin
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