ARBEITSMEDIZINISCHE VORSORGE UND EIGNUNGSUNTERSUCHUNG

Darf mein Chef mich zum Arzt schicken?

Fast jede oder jeder Beschäftigte hat schon einmal etwas über die arbeitsmedizinischen Vorsorge- und Untersuchungsangebote als Teil betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen gehört oder daran teilgenommen. Das Angebot reicht von der arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge bis hin zur Wunschvorsorge der Beschäftigten. Teilweise werden in den Betrieben vor einer Einstellung, aber auch während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses Eignungsuntersuchungen durchgeführt. Dabei eine Orientierung zu behalten, was der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht darf und muss und welche Rechte und Pflichten Beschäftigte eines Betriebes haben, fällt häufig schwer. Weitere Unsicherheiten komplettieren den Vorsorge-Dschungel im Betrieb: Darf der Chef Arbeitnehmer*innen zum Arzt schicken, und wenn ja wann? Müssen sich Beschäftigte immer untersuchen lassen? Und welche Daten dürfen überhaupt erhoben und weitergegeben werden?

Ziel

Es werden rechtliche Handlungsmöglichkeiten und praktische Handlungsansätze für einen verhältnismäßigen und sicheren Umgang mit den unterschiedlichen Vorsorge- und Untersuchungsarten im Betrieb aufgezeigt.

Themen

  • Rechtlicher Rahmen für ArbMedVV und Eignungsuntersuchungen
  • Gegenüberstellung von arbeitsmedizinischer Vorsorge und Eignungsuntersuchung
  • Begründungen und Verantwortlichkeiten der arbeitsmedizinischen Vorsorge und Eignungsuntersuchungen
  • Umgang mit Gesundheitsdaten nach DSGVO und BDSG
  • Handlungsmöglichkeiten für die betriebliche Praxis
  • Aufzeigen von Mitbestimmungsrechten

Dieses Seminar führen wir im Rahmen unseres Angebots "von profis für profis" in Kooperation mit der TBS NRW durch.

 

Hotels / Termine / Preise

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