UPDATE DATENSCHUTZRECHT

Datenschutzgerechtes BEM-Verfahren - wie geht das?

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist ein guter Anlass das Thema betriebliches Eingliederungsmanagement im Hinblick auf den Datenschutz unter die Lupe zu nehmen.
Das BEM-Verfahren soll nach längerer Krankheit eines Mitarbeiters den Wiedereinstieg in das Arbeitsleben ermöglichen. Deshalb müssen im BEM-Verfahren sensible Gesundheitsdaten verarbeitet werden. Das BEM basiert auf Vertrauen, gerade weil sensible Daten erhoben, verarbeitet und ggf. an Dritte weitergegeben werden. Neben Papier-Akten werden Gesundheitsdaten im BEM parallel auch digital verarbeitet. Möglicherweise greifen auf diese Daten unterschiedliche betriebliche Akteure*innen zu. Damit das Vertrauen in das BEM nicht erschüttert wird, ist eine gute Datenschutzregelung notwendig. Die neue DSGVO enthält strikte Vorgaben für die Verarbeitung besonderer Daten. Eine datenschutzrechtliche Prüfung des BEM-Verfahrens ist deshalb notwendig und empfehlenswert.

Ziel

Herausgearbeitet werden die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen des BEM-Verfahrens.

Themen

  • Prinzipien für die Verarbeitung personenbezogener Daten nach DSGVO
  • Beleuchtung möglicher Rechtsgrundlagen für das BEM-Verfahren
  • Wie lade ich Mitarbeiter zum BEM-Verfahren richtig ein?
  • Mitbestimmungsrelevante Tatbestände
  • Wann sind BEM-Daten zu löschen?
  • Technisch organisatorische Maßnahmen
  • Erarbeitung von Eckpunkten einer Betriebsvereinbarung / Dienstvereinbarung

Dieses Seminar führen wir im Rahmen unseres Angebots "von profis für profis" in Kooperation mit der TBS NRW durch.

 

Hotels / Termine / Preise

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