EINFÜHRUNG IN DIE PERSONALRATSARBEIT NACH DEM LPVG NRW FÜR PERSONALRATSMITGLIEDER IN DER JUSTIZ
Nach der Wahl in den Personalrat stellt sich die Frage nach den Aufgaben und Pflichten. Das Landespersonalvertretungsgesetz NW ist die rechtliche Grundlage für das Handeln der Personalräte. Das Seminar vermittelt die erforderlichen Kenntnisse des Personalvertretungsrechts, die die neugewählten, aber auch wiedergewählte Mitglieder des Personalrats als Grundlage für ihre Personalratstätigkeit benötigen, um die Interessen der Beschäftigten wirksam zu vertreten.
Themen
- Struktur, Inhalt und Systematik des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG NW)
 - Rolle und Aufgaben des Personalrats (§ 62 und § 64 LPVG NW)
 - Geschäftsführung des Personalrats (§§ 29-42 LPVG NW)
 - Überblick über die Beteiligungsrechte (§§ 72 ff LPVG NW)
 - Überblick Beteiligungsverfahren einschließlich Einigungsstelle (§§ 66-68 LPVG NW)
 - Aktuelle Themen der Justiz
 
Seminarnummer
              D3-215599-180
          Termin
              17.05.2021  bis  19.05.2021
          Seminarort
              Nümbrecht-Bierenbachtal -  Bierenbacher Hof 
          Übernachtung
              Ja
          Teilnahmegebühr
              675 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 270  ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt) 
          Zielgruppen
          Jugend- und Auszubildendenvertretungen
          Personalräte (LPVG)
          Schwerbehindertenvertretungen
              Freistellungen
          
      Fachbereich
          FB 06 Bund und Länder
              Status
               Bereits ausgebucht
          Sie finden Ihre gemerkten Seiten unter dem Menüpunkt "Service » Merkzettel".
ANSPRECHPARTNER*IN
              
