DURCHSETZUNGSMÖGLICHKEITEN IN DER BETRIEBSRATSPRAXIS
Betriebsrat und Arbeitgeber sollen laut Betriebsverfassungsgesetz ver-
trauensvoll zum Wohle der Arbeitnehmer und des Betriebes zusammen-
arbeiten. Die Rollenverteilung und die daraus resultierende Interessens-
vertretung hat das Bundesarbeitsgericht eindeutig entschieden. In den 
Betrieben ist die konkrete Praxis jedoch sehr unterschiedlich. Viele 
Arbeitgeber kommen den gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber dem 
Betriebsrat nicht nach.
Was kann der Betriebsrat tun, wenn der Arbeitgeber den Grundsatz der 
vertrauensvollen Zusammenarbeit nicht beherzigt, vorsätzlich die Mit-
bestimmung umgeht oder gar boykottiert? Wie sind der exakte Verlauf 
und das Vorgehen, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat bei Regelungs-
tatbeständen trotz des gegenseitigen Willens zur Einigung nicht über-
einkommen?
Zu den Beteiligungsrechten des Betriebsrats gehören auch Handlungs-
möglichkeiten, die der Durchsetzung in der Betriebsratspraxis zuzuord-
nen sind.
Die zweiteilige Seminarreihe, die von der IG Metall Siegen in Kooperation 
mit der DGB Rechtsschutz GmbH Siegen durchführt wird, behandelt 
diese Durchsetzungsmöglichkeiten:
Strategien zur Umsetzung werden vorgestellt sowie Verfahren 
und Zeitabläufe veranschaulicht.
Im ersten Teil geht es um den arbeitsrechtlichen Rahmen der Durchset-
zungsmöglichkeiten: wo im Betriebsverfassungsgesetz die Verfahren 
verankert sind und wie der jeweilige Stand der Rechtsprechung ist.
Im zweiten Teil werden die korrekten Wege der Umsetzung für die 
Praxis aufgezeigt, um die arbeitsrechtlichen Spielräume im jeweiligen 
Verfahren nutzen zu können.
Themen
- Die einstweilige Verfügung – Sicherungsrecht
 - Voraussetzungen der Einleitung und Ablauf des Arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens
 - Strategie des Betriebsrats – „was will der BR“ versus „was will der Arbeitgeber“
 - Ist der Streitpunkt durchsetzungsfähig?
 - Wer im Gremium übernimmt welche Aufgaben?
 - Korrekte Beschlussfassung
 - Einbindung der „Betriebsöffentlichkeit“
 
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