
BAUSTOFFINDUSTRIE: WERKVERTRÄGE, ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG UND ARBEITSZEITREGELUNGEN IN DER BAUSTOFFINDUSTRIE
In immer mehr Unternehmen werden Arbeiten durch den Einsatz von Leiharbeitnehmer*innen bewältigt. Immer häufiger werden Arbeiten als Werkvertrag vergeben. Der Anteil der festbeschäftigten Arbeitnehmer*innen im Betrieb geht zurück, die Auswirkungen für die Stammbelegschaft sind spürbar. Was tun, wenn immer mehr Menschen im Betrieb tätig sind, die formal nicht zur eigenen Belegschaft zählen? Welche Möglichkeiten hat der BR im Rahmen der Personalplanung entgegenzuwirken? Der Betriebsrat im Entleihbetrieb hat nicht nur die Interessen der Kernbelegschaft zu vertreten, er ist auch Ansprechpartner*in für die Leiharbeitnehmer*innen und hat sich für ihre Interessen (gleicher Lohn / Pay und gleiche Arbeitsbedingungen) einzusetzen. Hinzu kommt die Frage zur betrieblichen Regelung von Arbeitszeitregelungen und wie dabei die Leiharbeitnehmer*innen und Werkarbeiter*innen regeln bzw. berücksichtigen?
ZielIm Seminar werden wir aufzeigen, wie Betriebsrät*innen unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung und der geltenden Tarifverträge gemeinsam mit den Beschäftigten dazu Ideen entwickeln und diese umsetzen können.
Themen
- Entwicklung der Leiharbeit, betriebswirtschaftliche Hintergründe der Ausweitung der Leiharbeit
- Rechtliche Grundlagen und Tarifverträge zu Arbeitnehmer *innenüberlassung und Abgrenzungen zum Werkvertrag
- Werkvertrag oder illegale Leiharbeit? Prüfraster
- Teilzeitbefristungsgesetz
- Rechte des Betriebsrats im Entleihbetrieb
- Einflussmöglichkeiten im Rahmen der Personalplanung und des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Integration und Betreuung der Leiharbeitnehmer *innen
- Auseinandersetzung mit den Forderungen zu Werkverträgen und zur Leiharbeit von Seiten der Politik, den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften
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