
GEBÄUDEREINIGERHANDWERK: ARBEITSZEITERFASSUNG NACH DER ENTSCHEIDUNG DES BUNDESARBEITSGERICHTES
Im Jahr 2022 hat das Bundesarbeitsgericht ein bahnbrechendes Urteil zur Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung gefällt.
Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen die Mitbestimmungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung gemäß § 87 BetrVG in Fragen der Arbeitszeit, die in Verbindung mit der neuen Rechtsprechung und ihren Auswirkungen analysiert werden.
In diesem Seminar erarbeiten wir, welche konkreten Auswirkungen der Rechtsprechung auf deine betriebliche Praxis zu erwarten sind und wie du diese im Sinne der Beschäftigten mitgestalten kannst.
Themen
- Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretung in Fragen der Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung
- Bereits bestehende Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung gem. § 3 Arbeitsschutzgesetz und Ausblick auf den aktuellen Gesetzentwurf
- Bestehende Verpflichtung zur Aufzeichnung von Arbeitszeit in bestimmten Branchen und Arbeitsverhältnissen
- Einordnung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 - 1 ABR 22/21 – und der Entscheidung des EuGH vom 14.05.2019 – C-55/18 (CCOO) –
- Anforderungen an ein Zeiterfassungssystem unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung
- Chancen und Risiken der elektronischen Zeiterfassung
- Darstellung und Diskussion der datenschutzrechtlichen und inhaltlichen Regelungsbedarfe
- Gute Praxisbeispiele bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeiterfassung
Hier findest du alle Termine zu diesem Seminarthema.
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Bauen-Agrar-Umwelt durch.
Seminarnummer
D7-266324-153
Termin
03.11.2026 bis 04.11.2026
Seminarort
Witten - Ardey Hotel
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
695 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 205 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Freistellungen
Status
Plätze vorhanden
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