VEREINBARKEIT VON FAMILIE UND BERUFSLEBEN ALS AUFGABE DER BETRIEBLICHEN INTERESSENVERTRETUNG
Gerade die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben in vielen Betrieben sehr deutlich gemacht, welche Herausforderungen beim Thema „Vereinbarkeit von Familie und Berufsleben“ zu bewältigen sind.
Vor diesem Hintergrund analysieren wir in der Mittwoch-Schulung, was betrieblich noch alles zu tun ist für eine gelingende Vereinbarung von Familie und Berufsleben, wie sie in § 80 Abs. 1, Satz 2 BetrVG beschrieben ist.
Wir behandeln dabei die Frage, wie der Betriebsrat auf die zunehmenden Forderungen nach einer guten Vereinbarung von Familie und Beruf reagieren kann. Wir behandeln, welche Handlungsfelder und rechtliche und gesetzliche Grundlagen es für ihn gibt. Wir werden auch die grundlegenden Aspekte der Handlungsmöglichkeiten aufzeigen
Themen
- Aktuelle Anforderungen von Beschäftigten an Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Gesetzliche Grundlagen im Betriebsverfassungsgesetz
- Gesetzliche Regelungen zu Elternzeit, Elterngeld, Pflegezeit, Teilzeit, Kinderkrankengeld
- Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung
- Mögliche betriebliche Regelungsinhalte
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