
ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ FÜR SBV’EN TEIL 1: ALLGEMEINE GRUNDLAGEN
Die Arbeit einer Schwerbehindertenvertretung ist eng verbunden mit Inhalten aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz. Über die vielfältigen Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung in diesem Bereich wissen aber nicht alle Kolleg*innen ausreichend Bescheid.
Wir wollen deshalb Schwerbehinderten-Vertrauenspersonen in zwei Seminaren mit den wichtigen Inhalten aus diesem Gestaltungsfeld vertraut machen.
Zunächst werden die Teilnehmer*innen allgemeines Basiswissen aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz erhalten und sich intensiv mit dem Präventionsgedanken des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auseinandersetzen.
Themen
- Basiswissen aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Mitbestimmungsrechte nach dem SGB IX, Betriebsverfassungsgesetz und Arbeitsschutzgesetz
- Zusammenarbeit von SBV und Betriebsrat mit außerbetrieblichen Stellen (z. B. Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft, Sachverständigen und Gewerkschaft gemäß § 89 BetrVG und § 20 SGB VII)
- Geltende Vorschriften und "Wege aus dem (vermeintlichen) Paragraphen-Dschungel" finden
- Grundlagen des Präventionsgedankens
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema
Seminarnummer
D-230618-047
Termin
13.11.2023 bis 15.11.2023
Seminarort
Dortmund - Mercure Hotel Dortmund Centrum
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
745,-- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 470,-- € für Übernachtung und Verpflegung (zzgl. USt.)
Zielgruppen
Schwerbehindertenvertretungen
Freistellungen
Bildungsregion
Bezirksleitung NRW
Status
Plätze vorhanden
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