DURCHSETZUNGSMÖGLICHKEITEN IN DER BETRIEBSRATSPRAXIS
Betriebsrat und Arbeitgeber sollen laut Betriebsverfassungsgesetz ver-
trauensvoll zum Wohle der Arbeitnehmer und des Betriebes zusammen-
arbeiten. Die Rollenverteilung und die daraus resultierende Interessens-
vertretung hat das Bundesarbeitsgericht eindeutig entschieden. In den
Betrieben ist die konkrete Praxis jedoch sehr unterschiedlich. Viele
Arbeitgeber kommen den gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber dem
Betriebsrat nicht nach.
Was kann der Betriebsrat tun, wenn der Arbeitgeber den Grundsatz der
vertrauensvollen Zusammenarbeit nicht beherzigt, vorsätzlich die Mit-
bestimmung umgeht oder gar boykottiert? Wie sind der exakte Verlauf
und das Vorgehen, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat bei Regelungs-
tatbeständen trotz des gegenseitigen Willens zur Einigung nicht über-
einkommen?
Zu den Beteiligungsrechten des Betriebsrats gehören auch Handlungs-
möglichkeiten, die der Durchsetzung in der Betriebsratspraxis zuzuord-
nen sind.
Die zweiteilige Seminarreihe, die von der IG Metall Siegen in Kooperation
mit der DGB Rechtsschutz GmbH Siegen durchführt wird, behandelt
diese Durchsetzungsmöglichkeiten:
Strategien zur Umsetzung werden vorgestellt sowie Verfahren
und Zeitabläufe veranschaulicht.
Im ersten Teil geht es um den arbeitsrechtlichen Rahmen der Durchset-
zungsmöglichkeiten: wo im Betriebsverfassungsgesetz die Verfahren
verankert sind und wie der jeweilige Stand der Rechtsprechung ist.
Im zweiten Teil werden die korrekten Wege der Umsetzung für die
Praxis aufgezeigt, um die arbeitsrechtlichen Spielräume im jeweiligen
Verfahren nutzen zu können.
Themen
- Sicherstellung des gesetzmäßigen Verhaltens des Arbeitgebers nach § 23 (3) BetrVG
- Das „Monatsgespräch“ als Voraussetzung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens (§ 74 BetrVG)
- Das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren – Gestaltungsrecht
- Charakteristische Beschlussverfahren
- Zuständigkeit im Beschlussverfahren nach §§ 2a, 80ff. ArbGG
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