RUND UM KURZARBEIT
Unternehmen reduzieren vorübergehend Arbeitszeit (bzw. stellen die Arbeitszeit auf „Null“), um Auftragseinbrüche zu überbrücken. Was dem Unternehmen hilft, darf für Arbeitnehmer*innen nicht nur Nachteile bringen. In diesem Tagesseminar gibt es einen Einblick in die rechtlichen Grundlagen der Kurzarbeit und du erhältst konkrete Gestaltungs- und Handlungshilfen an die Hand, die wichtig sind, um in einer solchen Situation als Betriebsrat schnell handeln zu können.
Themen
- Aktuelle gesetzliche Regelungen zur Kurzarbeit: Beantragungs-verfahren von Kurzarbeitergeld (Kug), Regelvoraussetzungen für die Gewährung, Bezugsfrist und erneute Gewährung
- Informationen für Arbeitnehmer*innen
- Anspruchsvoraussetzungen bei Arbeitnehmer*innen und Tatbestände, die den Anspruch auf Kurzarbeitergeld ausschließen
- Höhe des Kurzarbeitergeldes, Anrechnung von Nebeneinkommen und steuerliche Behandlung
- Anzeige- und Meldepflicht, Vermittlung in andere Arbeit
- Abgrenzung von Kurzarbeit zum TV Besch (M+E) und weiteren tariflichen Regelungen
- Mitbestimmung des Betriebsrats bei Kurzarbeit nach § 87 BetrVG
- Regelungsbedarf bei Kurzarbeit – Mindestbestandteile einer Betriebsvereinbarung
- Tipps zur Verhandlung & Gestaltung von betriebsindividuellen Lösungen
Seminarnummer
D2-191269-064
Termin
09.04.2019
Seminarort
Neuenrade - Hotel Wilhelmshöhe
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
Seminarkostenpauschale: 195,- Euro (USt-frei) zzgl. Verpflegung: ca. 50,- Euro (zzgl. USt)
Referent*in
Hans-Peter Altrogge
Zielgruppen
Betriebsräte
Freistellungen
Bildungsregion
Sauerland
Status
Bereits ausgebucht
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