Statusmeldung

Dieses Seminar fand bereits am 2019-04-09 statt, Sie können aber unten Ihr Interesse an einem möglichen neuen Termin bekunden!

RUND UM KURZARBEIT

Unternehmen reduzieren vorübergehend Arbeitszeit (bzw. stellen die Arbeitszeit auf „Null“), um Auftragseinbrüche zu überbrücken. Was dem Unternehmen hilft, darf für Arbeitnehmer*innen nicht nur Nachteile bringen. In diesem Tagesseminar gibt es einen Einblick in die rechtlichen Grundlagen der Kurzarbeit und du erhältst konkrete Gestaltungs- und Handlungshilfen an die Hand, die wichtig sind, um in einer solchen Situation als Betriebsrat schnell handeln zu können.

Themen

  • Aktuelle gesetzliche Regelungen zur Kurzarbeit: Beantragungs-verfahren von Kurzarbeitergeld (Kug), Regelvoraussetzungen für die Gewährung, Bezugsfrist und erneute Gewährung
  • Informationen für Arbeitnehmer*innen
  • Anspruchsvoraussetzungen bei Arbeitnehmer*innen und Tatbestände, die den Anspruch auf Kurzarbeitergeld ausschließen
  • Höhe des Kurzarbeitergeldes, Anrechnung von Nebeneinkommen und steuerliche Behandlung
  • Anzeige- und Meldepflicht, Vermittlung in andere Arbeit
  • Abgrenzung von Kurzarbeit zum TV Besch (M+E) und weiteren tariflichen Regelungen
  • Mitbestimmung des Betriebsrats bei Kurzarbeit nach § 87 BetrVG
  • Regelungsbedarf bei Kurzarbeit – Mindestbestandteile einer Betriebsvereinbarung
  • Tipps zur Verhandlung & Gestaltung von betriebsindividuellen Lösungen
Seminarnummer
D2-191269-064
Termin
09.04.2019
Seminarort
Neuenrade - Hotel Wilhelmshöhe
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
Seminarkostenpauschale: 195,- Euro (USt-frei) zzgl. Verpflegung: ca. 50,- Euro (zzgl. USt)
Referent*in
Hans-Peter Altrogge
Zielgruppen
Betriebsräte
Freistellungen
Bildungsregion
Sauerland
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Gary Purcell
Teamassistent, interne Koordination
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