RUND UM KURZARBEIT
Unternehmen reduzieren vorübergehend Arbeitszeit (bzw. stellen die Arbeitszeit auf „Null“), um Auftragseinbrüche zu überbrücken. Was dem Unternehmen hilft, darf für Arbeitnehmer*innen nicht nur Nachteile bringen. In diesem Tagesseminar gibt es einen Einblick in die rechtlichen Grundlagen der Kurzarbeit und du erhältst konkrete Gestaltungs- und Handlungshilfen an die Hand, die wichtig sind, um in einer solchen Situation als Betriebsrat schnell handeln zu können.
Themen
- Aktuelle gesetzliche Regelungen zur Kurzarbeit: Beantragungs-verfahren von Kurzarbeitergeld (Kug), Regelvoraussetzungen für die Gewährung, Bezugsfrist und erneute Gewährung
 - Informationen für Arbeitnehmer*innen
 - Anspruchsvoraussetzungen bei Arbeitnehmer*innen und Tatbestände, die den Anspruch auf Kurzarbeitergeld ausschließen
 - Höhe des Kurzarbeitergeldes, Anrechnung von Nebeneinkommen und steuerliche Behandlung
 - Anzeige- und Meldepflicht, Vermittlung in andere Arbeit
 - Abgrenzung von Kurzarbeit zum TV Besch (M+E) und weiteren tariflichen Regelungen
 - Mitbestimmung des Betriebsrats bei Kurzarbeit nach § 87 BetrVG
 - Regelungsbedarf bei Kurzarbeit – Mindestbestandteile einer Betriebsvereinbarung
 - Tipps zur Verhandlung & Gestaltung von betriebsindividuellen Lösungen
 
Seminarnummer
              D2-191269-064
          Termin
              09.04.2019
          Seminarort
              Neuenrade -  Hotel Wilhelmshöhe 
          Übernachtung
              Ja
          Teilnahmegebühr
              Seminarkostenpauschale: 195,- Euro (USt-frei) zzgl. Verpflegung: ca. 50,- Euro (zzgl. USt) 
          Referent*in
              Hans-Peter Altrogge
          Zielgruppen
          Betriebsräte
              Freistellungen
          
      Bildungsregion
          Sauerland
              Status
               Bereits ausgebucht
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