TARIFVERTRÄGE DES ÖFFENTLICHEN DIENSTES BEI STRASSEN. NRW

Seminar für Personalräte des Landesbetriebs Straßenbau.NRW

Bedingt durch den Überleitungstarifvertrag aus dem Jahre 2000 werden beim Landesbetrieb Straßenbau der TVL und der TVöD (mit unterschiedlichen Sonderregeln für die ehemaligen Beschäftigten des LVR bzw. LWL) angewandt.

Die beiden Tarifverträge und die einzelnen Überleitungstarifverträge und -regeln die im Landesbetrieb Gültigkeit haben, werden vorgestellt und deren Handhabung und Unterschiede erarbeitet

Themen

  • Tarife beim Landesbetrieb Straßenbau
  • Warum gelten bei Strassen.NRW der TVL und der TVöD
  • Aufbausystematik der Tarifverträge TVL / TVöD
  • Welche Überleitungs- und Besitzstandsregelungen gelten bei Straßen NRW
  • Anwendung der Tarifverträge und Überleitungs- und Besitzstandsregelungen
  • Überblick über die Entgeltordnungen TVL/TVöD und der unbestimmten Rechtsbegriffe
  • Maßgebliche Rundverfügungen von Strassen.NRW
  • Aktuelles
  • Auswirkungen auf die Beschäftigen
  • Handlungsoptionen für die Personalvertretungen
Seminarnummer
D3-225540-180
Termin
13.09.2022 bis 15.09.2022
Seminarort
Ascheberg - Hotel Restaurant Clemens-August
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
690 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 306 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Fachbereich
FB 06 Bund und Länder
Status
Noch wenige Plätze vorhanden

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ANSPRECHPARTNER*IN
Ellen Waßer
Teamassistentin
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