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DATENSCHUTZ IM PERSONALRATSBÜRO

Für Personalräte der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter

Auch Personalräte verarbeiten persönliche Daten der Beschäftigten. Dabei haben sie sowohl die inhaltlichen wie organisatorischen Verpflichtungen, die sich aus der DSGVO und dem BDSG ergeben, zu beachten. In dem Seminar werden sowohl die inhaltlichen Anforderungen an den Umgang mit den personenbezogenen Daten als auch die organisatorischen Verpflichtungen bei der Datenverarbeitung durch den Personalrat dargestellt. Dabei wird die praktische Umsetzung in der Arbeit des Personalrates erörtert und es werden praktische Handlungshilfen für die konkrete Umsetzung vor Ort dargestellt.

Das Seminar orientiert sich an der besonderen Situation der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter.

Themen

  • Kurzer Überblick über die rechtlichen Grundlagen der DSGVO und des BDSG
  • Rechtliche Stellung des Personalrats im Datenschutz
  • Die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen in der Arbeit des Personalrats
  • Datenschutzrechtliche Verantwortung der Dienststellenleitung und Datenverarbeitung durch den Personalrat
  • Praktische Umsetzung des Datenschutzes in der Arbeit des Personalrats
  • Ausgestaltung eines „Datenschutzmanagements“ bei der Personalratsarbeit
Seminarnummer
D3-231929-086
Termin
13.09.2023 bis 15.09.2023
Seminarort
Hamm - Mercure Hotel Hamm
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
990 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 369 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Personalräte (BPersVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Michaela Marschall
Teamassistentin
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