DATENSCHUTZ IM PERSONALRATSBÜRO
Auch Personalräte verarbeiten persönliche Daten der Beschäftigten. Dabei haben sie sowohl die inhaltlichen wie organisatorischen Verpflichtungen, die sich aus der DSGVO und dem BDSG ergeben, zu beachten. In dem Seminar werden sowohl die inhaltlichen Anforderungen an den Umgang mit den personenbezogenen Daten als auch die organisatorischen Verpflichtungen bei der Datenverarbeitung durch den Personalrat dargestellt. Dabei wird die praktische Umsetzung in der Arbeit des Personalrates erörtert und es werden praktische Handlungshilfen für die konkrete Umsetzung vor Ort dargestellt.
Das Seminar orientiert sich an der besonderen Situation der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter.
Themen
- Kurzer Überblick über die rechtlichen Grundlagen der DSGVO und des BDSG
- Rechtliche Stellung des Personalrats im Datenschutz
- Die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen in der Arbeit des Personalrats
- Datenschutzrechtliche Verantwortung der Dienststellenleitung und Datenverarbeitung durch den Personalrat
- Praktische Umsetzung des Datenschutzes in der Arbeit des Personalrats
- Ausgestaltung eines „Datenschutzmanagements“ bei der Personalratsarbeit
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