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TV-V: ENTGELTORDNUNG UND EINGRUPPIERUNGSVERZEICHNIS

Ziel

Betriebliche Interessenvertretungen haben die Aufgabe, Ein- und Umgruppierungen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Dieses erfordert aktuelle Kenntnisse der tariflichen Grundlagen zur Eingruppierung. In diesem Seminar werden die Grundzüge des Eingruppierungsrechts im TV-V sowie die Rechtsprechung behandelt (§ 5 TV-V sowie die Anlage 1, Eingruppierung von Arbeitnehmern in den Versorgungsbetrieben). Anhand von Übungen werden die verschiedenen Schritte der Eingruppierungsfeststellung kennengelernt und bearbeitet.

Themen

  • Grundlagen des Eingruppierungsrechts: Eingruppierungsgrundsätze des § 5 Abs. 1 TV-V
  • Struktur und Aufbau Anlage 1 zum TV-V „Eingruppierung von Arbeitnehmern in den Versorgungsbetrieben“: Vorbemerkungen, Tätigkeitsmerkmale (Oberbegriffe), Beispielkataloge zu den Entgeltgruppen
  • Funktion und Inhalt von Stellenbeschreibungen, Verfahren und Abläufe
  • Aufgaben, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen bei der Anwendung des Eingruppierungsrechts, Anforderungen eine rechtzeitige und vollständige Unterrichtung durch den Arbeitgeber
  • Stellenbewertungskommission als Clearingstelle
Seminarnummer
D3-236019-084
Termin
03.07.2023 bis 06.07.2023
Seminarort
Essen - Hotel Franz
Übernachtung
Nein
Freistellungen
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Julian Rusert
Einkauf & Beschaffung, Logistik, Verträge
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