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ARBEITSKLEIDUNG IN DER STATIONÄREN PFLEGE -

Rechte betrieblicher Interessensvertretungen in Nordrhein-Westfalen

In den stationären Pflegeeinrichtungen gehören heute Infektionen mit Bakterien und Viren etc. zur Tagessordnung. Beschäftigte, insbesondere in der Pflege, tragen durch die Art und Weise ihrer Tätigkeit zur Verbreitung von Krankheitserregern innerhalb und außerhalb der Einrichtung bei und erkranken im Übrigen auch selbst daran. Entsprechende Arbeitskleidung ist daher unabdingbar. Maßnahmen der Hygiene und des Infektionsschutzes müssen eingehalten werden. Die dazu entsprechenden Regelungen aus dem Arbeitsschutzgesetz werden in diesem Seminar erläutert.
Bei allen Maßnahmen des Arbeitsschutzes genießen betriebliche Interessensvertretungen Mitbestimmungs- und Informationsrechte. Wann und in welchem Umfang diese Rechte zum Tragen kommen, wird in diesem Tagesseminar vermittelt.

Themen

  • Hygiene- und Infektionsschutz in stationären Pflegeeinrichtungen in NRW
  • Umgang mit kontaminierter privater Arbeitskleidung in stationären Pflegeeinrichtungen
  • Rechtsgrundlagen für dienstliche Arbeitskleidung in stationären Pflegeeinrichtungen
  • Errichtung und Ausstattung von Sanitärräumen
  • Auswirkungen der Umkleidezeit auf die Arbeitszeit
  • Mitbestimmung, Information und Überwachung der betrieblichen Interessensvertretungen
  • Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema
Seminarnummer
D3-236815-085
Termin
20.09.2023
Seminarort
Düsseldorf - DGB-Haus Düsseldorf
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
295 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 48 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Betriebsräte
Mitarbeitervertretungen
Personalräte (LPVG)
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Romy Gröne
WbG-Beratung
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