MITBESTIMMUNG DES BETRIEBSRATS BEI DER URLAUBSGEWÄHRUNG
In vielen Betrieben gibt es Stress, wenn es um die Genehmigung von Urlaub geht. Was viele nicht wissen: Der Betriebsrat hat zu diesem Thema starke Handlungsmöglichkeiten. Alle Arbeitnehmer*innen in Deutschland haben einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Diesen Anspruch garantiert das Bundesurlaubsgesetz (BurlG). Der Urlaub soll auf Dauer dafür sorgen, dass die Beschäftigten langfristig körperlich und seelisch gesund bleiben und ihre Arbeitsfähigkeit aufrechterhalten wird. Doch können entgegengesetzte
Interessen aufeinandertreffen, wenn dringende persönliche oder betriebliche Bedürfnisse bzw. Erfordernisse die Urlaubsplanung beeinflussen. Welche gesetzlichen Regelungen kommen hier zum Tragen? Welche Ansprüche gelten für die unterschiedlichen Gruppen von Beschäftigten?
Dieses Seminar klärt die Ansprüche von Arbeitnehmer*innen und die vielfältigen Regelungen, damit Betriebsratsgremien die Einhaltung überwachen und Beschäftigte informieren können. Wie kann der Betriebsrat zu einer arbeitnehmerfreundlichen Betriebsvereinbarung kommen? Die konkrete Umsetzung im Betrieb wird unterstützt.
Themen
- Welche Mitbestimmungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten hat der Betriebsrat beim Thema „Urlaub“?
- Urlaubsansprüche nach unterschiedlichen Beschäftigtengruppen: Angestellte, Azubis und gewerbliche Arbeitnehmer*innen
- Überwachungsaufgaben (z. B. in Form von Urlaubslisten)
- Mitbestimmung Urlaubsplanung/-festsetzung
- Betriebsvereinbarung: was soll darinstehen, wie verhandeln?
- Information der Beschäftigten nach gestelltem Urlaubsantrag
- Was passiert mit dem Urlaub bei Branchen- oder Arbeitgeberwechsel? Wann verfallen Urlaubsansprüche?
Sie finden Ihre gemerkten Seiten unter dem Menüpunkt "Service » Merkzettel".