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GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG UND AUFGABEN DES BETRIEBSRATES

Arbeitswelten verändern sich immer mehr. Digitalisierung und Arbeitsverdichtung
sind in aller Munde. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz kommt mit dieser Entwicklung in den meisten Betrieben nicht mit. Gleichzeit steigen aber die Anforderungen sich mit Gesundheitsthemen zu beschäftigen. Dies gestaltet sich häufig herausfordernd für Betriebsräte.

Eine wichtige Grundlage für die Gestaltung guter Arbeit – besonders in sich verändernden Arbeitswelten – ist die Gefährdungsbeurteilung. Methoden zur Gefährdungsbeurteilung gibt es viele, gesetzlich vorgeschrieben ist keine. Neben der Vermittlung von Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung und den rechtlichen Rahmenbedingungen wollen wir im Seminar gemeinsam erarbeiten, wie in Euren Betrieben eine Umsetzung gelingen kann. Es geht um Fragen, wie „Wer ist verantwortlich? Wer macht es? Wo können Stolpersteine auftauchen?“ Ein besonderer Fokus wird dabei auf der Rolle der Interessenvertretungen im Prozess liegen.

Themen

  • Grundlagen Gefährdungsbeurteilung – wie geht man vor?
  • Prozess der Gefährdungsbeurteilung
  • Handelnde Personen im Prozess
  • Rechtliche Grundlagen – wo finde ich was?
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Betriebsverfassungsgesetz
  • Austausch über betriebliche und persönliche Erfahrungen zum Thema
  • Handlungsmöglichkeiten und Mitbestimmungsrechte für den Betriebsrat
Seminarnummer
D7-236311-194
Termin
20.04.2023
Seminarort
Essen - DGB-Haus Essen
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
295 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 55 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Betriebsräte
Freistellungen
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Michael Czogalla
Teamassistent
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