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BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN FÜR DEN BETRIEBSRAT

Fit für den Vorsitz

Betriebsräte stellen häufig Entscheidungen der Unternehmensleitung, die mit „betriebswirtschaftlichen Sachzwängen“ begründet getroffen werden, nicht in Frage, da sie glauben diese nicht kompetent hinterfragen zu können. Dieser Eindruck wird von manchen Unternehmensleitungen durch die Verwendung von betriebswirtschaftlichen Fachbegriffen – meist in englischer Sprache – verstärkt. Daraus folgt, dass Betriebsräte ihre Mitwirkungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz nur unzureichend wahrnehmen.
Dass Betriebsverfassungsgesetz gibt dem Betriebsrat aber einen Arbeitsauftrag, sich mit den wirtschaftlichen Angelegenheiten „seines“ Unternehmens auseinanderzusetzen, da die von der Unternehmensleitung getroffenen betriebswirtschaftlichen Entscheidungen immer Auswirkungen für die Beschäftigten haben.
In diesem Seminar geht es deshalb darum, zu klären, warum ein Betriebsrat über betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse verfügen muss. Danach folgt eine Einführung in das interne Rechnungswesen eines Unternehmens und in die Thematik „Outsourcing und seine Folgen“.

Themen

  • Warum benötigt der Betriebsrat betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse
  • Unternehmensstrategien, Unternehmensplanungen und Unternehmenskrisen
  • Das Rechnungswesen im Unternehmen
  • Kosten- und Leistungsrechnung / Kalkulation
  • Fixe und variable Kosten
  • Deckungsbeitragsrechnung
  • Eigenproduktion oder Outsourcing?
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.

 

Seminarnummer
D9-215805-030
Termin
26.04.2021 bis 28.04.2021
Seminarort
Bonn - Mercure Hotel Bonn-Hardtberg
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
Seminarkosten: 830,- Euro (USt-frei) zzgl. ca. 445,- Euro Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Referent*in
Jürgen Engel-Bock
Zielgruppen
Vorsitzende/Stellv./Freigestellte
Freistellungen
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Beate Wysocki
Teamassistentin
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