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DIE NEUE DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG FÜR BETRIEBSRÄTE

Für Betriebsratsmitglieder aus der Facility- und Industrieservice-Branche

Das Thema Datenschutz macht einen großen Teil der Mitbestimmung bei IT-Systemen aus. Seit dem 25. Mai 2018 ist in den Unternehmen in Deutschland ein neues Datenschutzrecht anzuwenden, die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Darüber hinaus ist für den Arbeitnehmerdatenschutz seitdem das ergänzende neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) von Bedeutung. In diesem Seminar soll es daher darum gehen, welche Schutzrechte dort festgeschrieben sind, welche Spielräume für Regelungen es gibt und welche Maßstäbe das Datenschutzrecht an die Qualität von Betriebsvereinbarungen anlegt.

Themen

  • Grundprinzipien der DSGVO
  • Bestimmungen zum Arbeitnehmerdatenschutz (DSGVO und BDSG)
  • Stellung und Aufgabe betrieblicher Datenschutzbeauftragter, Aufsichtsbehörde
  • Besondere Verarbeitungssituationen (zum Beispiel Videoüberwachung)
  • Pflichten des Unternehmens
  • Rechte der betroffenen Personen
  • Bedeutung für den Datenschutz des Betriebsrats
  • Verhältnis von Mitbestimmung und Datenschutz
  • Rolle und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats beim Thema Datenschutz
  • Bedeutung für Betriebsvereinbarungen und notwendige Regelungsbereiche
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema

Dieses Seminar ist Teil unseres fachbereichsübergreifenden, arbeitsweltbezogenen Angebots.

 

Seminarnummer
D9-195853-030
Termin
30.09.2019 bis 01.10.2019
Seminarort
Kassel - Grand Hotel La Strada
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
Seminarkostenpauschale: 460,- Euro (Ust-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 245,- Euro (zzgl. USt)/
bei Voranreise: ca. 335,- Euro (zzgl. USt) (optional - bitte im Kommetarfeld "inkl. Voranreise" notieren)
Referent*in
Benjamin Zundel
Freistellungen
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Beate Wysocki
Teamassistentin
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