AGIEREN IN KRISENZEITEN
Beschäftigungssicherung zu organisieren ist eine der zentralen Aufgaben der betrieblichen Interessenvertretungen, um drohende Erwerbslosigkeit durch den Verlust von Arbeitsplätzen zu vermeiden. Die Errichtung einer Transfergesellschaft stellt in diesem Zusammenhang ein probates Mittel dar, diesen Auftrag zu realisieren, wenn alle vorangegangenen Maßnahmen erfolglos waren. Im Rahmen von Sozialplanverhandlungen bietet die Transfergesellschaft der betrieblichen Interessenvertretung die Handlungsmöglichkeit, an einer effektiven Gestaltungsoption im Sinne der Belegschaft mitzuwirken.
ZielDas Seminar bringt die Teilnehmenden auf den aktuellen Stand zum Thema und vermittelt die nötigen Kenntnisse und Handlungsmöglichkeiten, um als betriebliche Interessenvertretung aktiv und konsequent argumentieren zu können. Anhand praxisorientierter Übungen werden Strategien entwickelt und für die betriebliche Anwendung erprobt.
Themen
- Rechtliche Rahmenbedingungen im Überblick:
- Formale Kriterien zur Errichtung einer Transfergesellschaft
- Funktionsweise einer Transfergesellschaft
- Einbeziehung außerbetrieblicher Akteure
- Einbeziehung außerbetrieblicher Akteure
- Die Transfergesellschaft als „neuer Arbeitgeber“ – Vor- und Nachteile
- Betriebliche Gestaltungs- und Handlungsspielräume anhand gegebener Beteiligungsrechte
- Übungen zur Strategieentwicklung und Umsetzungspraxis im betrieblichen Kontext
- Empfehlungen zur Organisation externer Unterstützung
Dieses Seminar ist Teil unseres fachbereichsübergreifenden, arbeitsweltbezogenen Angebots.
Sie finden Ihre gemerkten Seiten unter dem Menüpunkt "Service » Merkzettel".