Statusmeldung

Dieses Seminar fand bereits am 2020-02-05 statt, Sie können aber unten Ihr Interesse an einem möglichen neuen Termin bekunden!

TEILZEIT- UND BEFRISTUNGSGESETZ

Das TzBfG regelt zunächst die Rechte derjenigen Arbeitnehmer*innen, die nicht in Vollzeit beschäftigt sind. Da hier überwiegend Frauen betroffen sind, muss besonders auf die Verhinderung von Diskriminierungen hingearbeitet werden.
Das Recht auf Verringerung der Arbeitszeit, das zur Umsetzung des Grundsatzes der „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ dient, wurde mit der Gesetzesreform um das Recht auf eine zeitlich begrenzte Arbeitszeitverminderung (Brückenteilzeit) ergänzt, damit die Reduzierung der Arbeitszeit keine Einbahnstraße wird. Darüber
hinaus regelt das TzBfG die Befristung von Arbeitsverhältnissen. Das Seminar vermittelt die Möglichkeiten und Voraussetzungen des Anspruchs auf Reduzierung der Arbeitszeit und beschäftigt sich weiterhin mit den verschiedenen Befristungsarten und deren Grenzen sowie der Rolle des Betriebsrats in diesen Zusammenhängen.

Themen

  • Rechte von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer*innen
  • Recht auf (ggf. vorübergehende) Reduzierung der Arbeitszeit
  • Rechte von Teilzeitbeschäftigten auf Erhöhung ihrer Arbeitszeit
  • Strategien zur Verhinderung von Diskriminierung
  • Rechtmäßigkeit von befristeten Arbeitsverhältnissen
  • Neue Rechtsprechung zur „Vorbeschäftigung“
  • Mitbestimmungsrechte des BR bei Teilzeit und Befristungen
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema
Seminarnummer
D7-206357-194
Termin
05.02.2020
Seminarort
Düsseldorf - DGB-Haus Düsseldorf
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
215 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 40 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Betriebsräte
Freistellungen
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Michael Czogalla
Teamassistent
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