LEIHARBEIT UND WERKVERTRÄGE: BETEILIGUNGSRECHTE DES BETRIEBSRATS
In vielen Betrieben ist die Leih- bzw. Zeitarbeit (Arbeitnehmer*innenüberlassung) ein großes Streitthema. Ursprünglich gedacht als Instrument bei Auftragsspitzen und vorübergehenden Personallücken, hat sich Leiharbeit/Zeitarbeit vielfach als Methode zur Senkung der Personalkosten und der Einschränkung des Kündigungsschutzes entwickelt (mit Auswirkungen auf die „Stamm“-Belegschaft).
Zudem setzen Arbeitgeber zunehmend externes Personal im Rahmen von Werkverträgen ein. Zum Teil verschwimmen die Grenzen zur Leiharbeit und etliche Werkverträge entpuppen sich als Schein-Werkverträge. Das Seminar bringt die Teilnehmenden auf den neuesten Stand zu Leiharbeit und Werkverträgen und vermittelt die nötigen Kenntnisse, um als Betriebsrat aktiv gegen Missstände beim Einsatz von Fremdpersonal vorgehen zu können. Vermittelt wird, wie der Betriebsrat die Handlungsmöglichkeiten bei der Vergabe von Werkverträgen richtig nutzen und so Lohndumping stoppen kann.
Themen
- Die aktuelle Rechtsprechung zu den Regelungen vom 01.04.2017 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG):
- Merkmal „Vorübergehend“ im AÜG
- 18-Monats-Grenze: Ausnahmen und Folgen
- Equal Pay und Equal Treatment (gleicher Lohn, gleiche Behandlung)
- Verleihung innerhalb eines Konzerns
- Folgen unrechtmäßiger Arbeitnehmer*innenüberlassung
- Nutzung von Werkverträgen
- Wann liegt ein Werkvertrag vor, wann verdeckte Leiharbeit?
- Rechtsprechung und Gesetzgebung zu Werkverträgen
- Betriebsverfassungsrechtliche Handlungsmöglichkeiten
- Möglichkeiten nach BetrVG bei Ablehnung von Leiharbeit und Werkverträgen
- Beteiligungsrechte des BR nach § 99 BetrVG
- Einsichtsrecht des BR in Erlaubnisurkunde, Überlassungs- und Werkverträge
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG BAU durch.
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