Statusmeldung

Dieses Seminar fand bereits am 2019-03-26 statt, Sie können aber unten Ihr Interesse an einem möglichen neuen Termin bekunden!

BETEILIGUNGSRECHTE DES BETRIEBSRATS BEI EIN- UND UMGRUPPIERUNGEN

Nach den Lohn-/Gehaltstarifverträgen bzw. den Rahmentarifverträgen ist jede/r Arbeitnehmer*in in eine der zutreffenden Lohn-/Gehaltsgruppen einzugruppieren. (Un-)zutreffende Ein- und Umgruppierungen haben gravierende Konsequenzen für die Arbeitnehmer*innen. Deshalb es ist wichtig, dass der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte genau kennt.

Themen

  • Was genau sind Einstellungen und die damit verbundenen Eingruppierungen?
  • Was sind Umgruppierungen? Was sind Versetzungen?
  • Informationspflicht des Arbeitsgebers; Einholung der Zustimmung des Betriebsrats
  • Eingruppierung, tarifliche Grundlagen, betriebliche Entgeltgestaltung
  • Ersteingruppierung, spätere Umgruppierungen
  • Möglichkeiten bei fehlerhafter oder unterbliebener Eingruppierung
  • Initiativrecht des Betriebsrats bei Eingruppierungen

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG BAU durch.

 

Seminarnummer
D7-196366-153
Termin
26.03.2019
Seminarort
Dortmund - Ringhotel Drees
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
195 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 40 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Betriebsräte
Freistellungen
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Michael Czogalla
Teamassistent
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