BELEGSCHAFT INFORMIEREN - INFORMATIONEN AUS DER BELEGSCHAFT NUTZEN!
Die Betriebsratsarbeit im Bauhauptgewerbe ist durch die Struktur der Branche geprägt. Wechselnde Baustellen und eine mobile Belegschaft erschweren sowohl die Überwachungspflichten des Betriebsrats, wie sie auch die Kommunikation mit der Belegschaft erschweren. Beides ist aber für die Erfüllung der allgemeinen Aufgaben nach §80 BetrVG mehr als notwendig. Nur durch regelmäßigen Kontakt zur Belegschaft kann der Betriebsrat eine selbstständige Informationsgewinnung, die die Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers ergänzt, sicherstellen. Wie weit kann der Betriebsrat hierfür auch soziale Netzwerke nutzen? Hinzu kommen die zusätzlichen tarifvertraglichen Unterrichtungsrechte des Betriebsrats nach §5 TV Mindestlohn, die zudem eine direkte Präsenz des Betriebsrats erfordern.
Themen
- Selbstständige Informationsgewinnung des Betriebsrats zur Er-füllung seiner Aufgaben
- Baustellenbegehungen; Teilbetriebsversammlungen und Abtei-lungsversammlungen
- BR Arbeit und Soziale Medien
- Besondere tarifliche Regelungen im Bauhauptgewerbe
- Fernwirkungen von Arbeitskämpfen/(Informations-)Rechte des Betriebsrats
- Behandlung tariflicher Fragen auf Betriebsversammlungen, in BR-Sitzungen und in BR-Informationen
- Arbeitskampfbedingte Kurzarbeit
- Rechte des BR in nicht bestreikten Betreiben innerhalb des Kampfgebiets
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG BAU durch.
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