 
BETRIEBSRAT UND ARBEITSKAMPF: RECHTE UND PFLICHTEN DER BETRIEBLICHEN INTERESSENVERTRETUNG IM ARBEITSKAMPF
Das Seminar beschäftigt sich mit der rechtlichen Problematik von betrieblicher Interessenvertretung im Arbeitskampf. Wie verhalte ich mich als Betriebsrat nach Ende der tarifvertraglichen Friedenspflicht?
Themen
- Das duale System der Interessenvertretung
- Das Verhältnis des Betriebsrats zu der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft und ihren Vorgehensweisen im Arbeitskampf
- Neutralitätspflicht des Betriebsrats im Arbeitskampf (§ 74 Abs. 2 BetrVG)
- Die Funktionsfähigkeit des Betriebsrats im Arbeitskampf
- Rechte des Betriebsrats im Arbeitskampf
- Insb. Beteiligungsrechte des BR bei personellen Maßnahmen nach den §§ 99 und 102 BetrVG
- Insb. Mitbestimmungsrechte des BR nach § 87 Abs. 1 Ziff. 2 und 3 BetrVG
- Fernwirkungen von Arbeitskämpfen/ (Informations-) Rechte des Betriebsrats
- Behandlung tariflicher Fragen auf Betriebsversammlungen, in BR-Sitzungen und in BR-Informationen
- Arbeitskampfbedingte Kurzarbeit
- Rechte des BR in nicht bestreikten Betrieben innerhalb des Kampfgebiets
Hier findest du alle Termine zu diesem Seminarthema.
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Bauen-Agrar-Umwelt durch.
Seminarnummer
              D7-236220-194
          Termin
              02.08.2023
          Seminarort
              Hagen -  Mercure Hotel Hagen LANGDOR HOTEL GmbH
          Übernachtung
              Ja
          Teilnahmegebühr
              375 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 78  ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt) 
          Freistellungen
          
      Status
               Bereits ausgebucht
          Sie finden Ihre gemerkten Seiten unter dem Menüpunkt "Service » Merkzettel".
ANSPRECHPARTNER*IN
               
 
    