
NEUESTE RECHTSPRECHUNG ZUM BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT
Aktuelle Rechtsprechung mit dem Kölner Arbeitsrichter Dr. Christian Ehrich
In der Mittwoch-Schulung im Monat März wollen wir mit dem Kölner Arbeitsrichter Dr. Christian Ehrich die neuesten Entscheidungen der Rechtsprechung im Betriebsverfassungsrecht vorstellen.
Im Mittelpunkt der Darstellung stehen natürlich die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung.
Themen
- Auflösung des Betriebsrats wegen kritischer Meinungsäußerung
- Zuordnung von Mitarbeitern zum Kreis der leitenden Angestellten i.S. von § 5 Abs. 3 BetrVG
- Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung ohne ordnungsgemäßen Beschluss des Betriebsrats
- Wirksamkeit einer Vereinbarung über die für Ausfallzeiten zu zahlende Vergütung von Betriebsratsmitgliedern
- Neues zu Kosten, Sachmitteln und Schulungen des Betriebsrats
- Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers
- "Lattenknallerentscheidung" des Bundesarbeitsgerichts zum Initiativrecht des Betriebsrats bei Einführung von elektronischer Zeiterfassung
- Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Mitbestimmung bei Beendigung alternierender Telearbeit
- Mitbestimmung bei Ablehnung eines Antrags auf Höhergruppierung
- Altersdiskriminierung bei Höchstabfindungsgrenze im Sozialplan
- Anrechnung einer Klageverzichtsprämie auf das Sozialplangesamtvolumen
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.
Seminarnummer
D-230502-034
Termin
29.03.2023
Seminarort
Köln - Mercure Hotel Köln City Friesenstraße
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
235,-- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 75-- € für Verpflegung (zzgl. USt.)
Zielgruppen
Betriebsräte
Schwerbehindertenvertretungen
Freistellungen
Bildungsregion
Köln-Leverkusen
Status
Plätze vorhanden
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