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JAV-Seminar

MITWIRKUNG DER JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETUNG

(JAV I)

Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse über die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Die TeilnehmerInnen befassen sich mit den Voraussetzungen für die Arbeit einer Jugend- und Auszubildendenvertretung nach dem Betriebsverfassungsrecht. Es werden die vorhandenen betrieblichen Verhältnisse thematisiert sowie die neueste Rechtsprechung zur Arbeit einer
JAV ausgewertet

Themen

  • Aufgaben und Rechte der Jugend- und Auszubildendenvertretung und ihrer einzelnen Mitglieder (§§ 60 – 64; § 70 BetrVG)
  • Geschäftsführung der JAV (§§ 65; 66 BetrVG)
  • Sprechstunden der JAV (§ 69 BetrVG)
  • Jugend- und Auszubildendenversammlung (§ 71 BetrVG)
  • Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 72; 73 BetrVG)
  • Beteiligung bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen (§§ 96 – 98 BetrVG)
  • Zusammenwirkung von JAV und Betriebsrat (§§ 66 – 68 BetrVG)

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.

 

Seminarnummer
D-210518-034
Termin
05.07.2021 bis 09.07.2021
Seminarort
Eitorf-Alzenbach - Hotel Schützenhof
Übernachtung
Ja
Freistellungen
Status
Bereits ausgebucht

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