
RUND UM ABMAHNUNG
Die bekannteste betriebliche Disziplinarmaßnahme ist die
Abmahnung. Sie ist besonders bedeutsam, da sie eine Kündigung einleiten kann. Außerdem nutzen Arbeitgeber mitunter Ermahnungen, Drohungen und Kritikgespräche ohne Beteiligung der Interessenvertretung als Disziplinierungsinstrumente. Nicht selten/erfordert
dies von der gesetzlichen Interessenvertretung als Vertrauensinstanz
für ArbeitnehmerInnen nicht nur rechtlichen Sachverstand,
sondern auch Fähigkeiten im Konfliktmanagement. Das Seminar
informiert über die Individualrechte der Beschäftigten und
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen.
Themen
- Beteiligung des Betriebsrats an Disziplinargesprächen
- Formale Anforderungen bei Abmahnungen
- Definition des Begriffs MitarbeiterInnen-Gespräch
- Schadenersatzforderungen des Arbeitgebers
- Disziplinargespräche und deren Grenzen
- Regelungsmöglichkeiten in Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.
Sie finden Ihre gemerkten Seiten unter dem Menüpunkt "Service » Merkzettel".
