JAV SPEZIAL: PRAXISWISSEN IM JUGENDARBEITSSCHUTZ- UND ARBEITSZEITGESETZ
Die JAV ist für Auszubildende und Jugendliche Hauptansprechpartner im Betrieb, wenn es um Fragen der Ausbildung und der Einhaltung des Jugendarbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetzes geht. Welche Pausenregelungen gelten für Jugendliche uns Auszubildende? Wann und wie lange muss man nach der Berufsschule noch im Betrieb arbeiten? Wie sieht es mit Wochenendarbeit aus? Auf diese und noch weitere Fragen müssen Mitglieder der JAV Antworten haben. Das Seminar vermittelt vertiefende Kenntnisse über das Jugendarbeitsschutz- und des Arbeitszeitgesetzes. Es zeigt an vielen praktischen Beispielen auf, über welche Einflussmöglichkeiten die Jugend- und Auszubildendenvertretungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz verfügen. Zudem gibt es Hinweise, wie die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und JAV praktisch gestaltet werden kann.
Themen
- Das Jugendarbeitsschutzgesetz:
- Arbeitszeit und Freizeit (§§ 8-21 JArbSchG)
- Beschäftigungsverbote und Beschränkungen (§§ 22-27 JArbSchG)
- Überwachungsaufgaben und Beteiligungsrechte der JAV
- Das Arbeitszeitgesetz:
- Ruhezeiten und Ruhepausen (§§ 5-6 ArbZG)
- Sonn- und Feiertagsruhe (§§ 9-12 ArbZG)
- Überwachungsaufgaben und Beteiligungsrechte der JAV
- Ferienarbeit von Schüler*innen und Studierenden
- Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und JAV in der Praxis
Hinweis:
Dieses Seminar ist grundsätzlich reserviert für Teilnehmende aus Betrieben, die von den IG Metall Geschäftsstellen der Bildungsregion Sauerland betreut werden. Eine Anmeldung von Kolleginnen und Kollegen, die von anderen IG Metall Geschäftsstellen betreut werden, kann unter Umständen nicht berücksichtigt werden.
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.
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