BETRIEBSRATSARBEIT IN KRISENZEITEN: INTERESSENAUSGLEICH UND SOZIALPLAN AKTIV GESTALTEN
Neue Marktanforderungen, technische Entwicklungen oder die Digitalisierung der Unternehmen erfordern häufig Betriebsanpas-sungen. Für die Arbeitnehmer bedeutet dies oft, dass bisherige Tätigkeiten nicht wie gewohnt ausgeführt werden können. Oder aber, dass Arbeitsplätze vollständig wegfallen. Die Betriebsräte sind nun im Rahmen des Interessenausgleichs gefordert, Nachteile für die Belegschaft schon vor Abschluss der Maßnahme entweder ganz zu verhindern oder zu minimieren.
Welche wirkungsvollen Maßnahmen kann sich der Betriebsrat zur Sicherung der Beschäftigung überlegen? Gibt es alternative Möglichkeiten und wie könnten diese aussehen? Der Sozialplan, der sich daran anschließt, kann nur durch einen Betriebsrat verhandelt und abgeschlossen werden. Welche Aufgaben erwar-ten den Betriebsrat, um das Ziel, einen Ausgleich oder eine Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmer durch die Betriebsänderung entstehen, zu erreichen?
Ziel des Seminars ist es, Teilnehmenden aufzuzeigen, welche Schritte Sie einleiten und welche Maßnahmen Sie ergreifen können, um die Arbeitnehmer möglichst vor dem Arbeitsplatzver-lust zu schützen bzw. die bestmögliche Unterstützung anzubie-ten, um einen neuen Arbeitsplatz zu finden.
Themen
- Recht des Betriebsrats auf Umsetzung des Interessenausgleichs
- Aufschiebende Wirkung des Interessenausgleichs
- Vorteilhafter Interessenausgleich
- Notwendige Voraussetzungen/Mitwirkungsrechte des Betriebsrats beim Erstellen eines Sozialplans
- Erzwingbarkeit eines Sozialplans
- Inhalt und Regelungen des Sozialplans
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.
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