
BETRIEBSÄNDERUNG - DIE OFT UNTERSCHÄTZTE MÖGLICHKEIT DER BETRIEBSRÄTE
Betriebsänderungen passieren häufiger als Betriebsräte glauben. Dennoch werden die damit verbundenen rechtlichen Möglichkeiten seltener genutzt als beispielsweise die bei Einstellungen, Versetzungen oder Kündigungen. Und das obwohl die § 111 ff. BetrVG einiges für Betriebsräte zu bieten haben. Im Seminar wird geklärt was unter einer Betriebsänderung zu verstehen ist und welche Folgen sich aus ihr ergeben bzw. ergeben können. Es werden Zusammenhänge mit anderen Paragraphen des BetrVG, Handlungsmöglichkeiten aber auch Grenzen betriebsrätlicher Arbeit aufgezeigt. Es geht im Seminar weniger darum als Betriebsrat "gesetzestreu" zu reagieren als vielmehr darum, "Alternativen zu denken" um den bestmöglichen Schutz für betroffene ArbeitnehmerInnen zu erreichen.
Themen
- Unterrichtungs- und Beratungsrechte des Betriebsrats (§ 90 BetrVG)
- Qualifizierung der Beschäftigten (§ 96 98 BetrVG)
- Informationspflichten & Informationspolitik der Arbeitgeber
- Hilfe für Betriebsräte durch Sachverständige & Berater
- Erscheinungsformen von Betriebsänderungen
- Personelle Maßnahmen & Kündigungen als mögliche Folgen
- Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Möglichkeiten des Betriebsrats durch Interessenausgleich & Sozialplan
- Kurzüberblick über Verhandlungsgrundlagen
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.
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