
SCHWERBEHINDERTENEIGENSCHAFT BEANTRAGEN
Eine Schwerbehindertenvertretung hat eine besondere Verantwortung, wenn es darum geht, für behinderte Kolleg*innen ordnungsgemäße Anträge zu stellen und beim Einlegen der Rechtsmittel zu unterstützen.
In § 178 SGB IX ist festgelegt, dass die Schwerbehindertenvertretung Beschäftigte auch bei Anträgen an die zuständigen Behörden auf Feststellung einer Behinderung, ihres Grades sowie auf Gleichstellung (gemäß § 152 SGB IX) zu unterstützen hat. Diese Formulierung hat den Aufgabenbereich und damit den allgemeinen Sch-lungsbedarf der Schwerbehindertenvertretungen erheblich erweitert und umfasst ebenso das Widerspruchsverfahren nach § 201 ff SGB IX. Dieses Tagesseminar vermittelt die erforderlichen Kenntnisse, schwerbehinderte Menschen im Rahmen eines Feststellungs- und/oder Widerspruchsverfahrens beim Versorgungsamt zu unterstützen.
Themen
- Antragstellung auf Anerkennung einer (Schwer-)Behinderung
- Checklisten für das Abfassen von Anträgen und Widersprüchen
- Umsetzungsmöglichkeiten in die betriebliche Praxis
- Aktuelle Rechtsprechung im Schwerbehindertenrecht
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.
Sie finden Ihre gemerkten Seiten unter dem Menüpunkt "Service » Merkzettel".
