MOBIL ARBEITEN, HOMEOFFICE UND CO.
Ständige Erreichbarkeit und die Möglichkeit, mit Smartphone, Tablet und Notebook jederzeit und überall zu arbeiten, ist für viele Beschäftigte bereits Alltag. Mit dem kurzen abendlichen Blick auf E-Mails oder ein aktuelles Dashboard wird die Arbeit zuhause und in der Freizeit zu einem ständigen Begleiter. Dies birgt Chancen für Beschäftigte, diese technischen Möglichkeiten zu einer selbstbestimmten Flexibilisierung zu nutzen. Es besteht aber auch das Risiko, dass Arbeitszeiten weiter und nahezu vollständig entgrenzt werden. Bestehende betriebliche Regelungen oder die Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz gelten unverändert fort und ihre Einhaltung ist durch die betriebliche Interessenvertretung zu überwachen, ganz gleich, ob man von »Homeoffice«, Telearbeit oder mobilem Arbeiten spricht.
Was die Schwerbehindertenvertretung (und der Betriebsrat) zu beachten haben und was sie mitgestalten können, wollen wir in diesem Seminar analysieren.
Themen
- Begriffsbestimmung »Homeoffice«, Telearbeit, Desk-Sharing usw.
- Mitbestimmung des Betriebsrats gemeinsam mit der Schwerbehindertenvertretung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze
- Gestaltungsraster zur Regelung mobiler Arbeitsformen (BV/DV)
- Aktuelle Rechtsprechung zu mobiler Arbeit
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit dem DGB-Bezirk NRW durch.
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