DAS TARIFRECHT IM ÖFFENTLICHEN DIENST IN NRW
Das Tarifrecht im öffentlichen Dienst, für viele ein Buch mit sieben Siegeln, ist für die kollektive Betriebs- und Tarifarbeit im öD von Land, Bund und Kommunen von zentraler Bedeutung. Die betriebliche Anwendung der Regelungen zu Arbeitszeitgestaltung, Eingruppierung oder auch zu Fragen von Erschwerniszuschlägen oder Verwaltungslehrgängen, sorgt regelmäßig für Konflikte in Betrieben und Dienststellen. Insbesondere an neue Gewerkschaftssekretär*innen oder solche, die mit Aufgaben im öffentlichen Dienst neu betraut sind, richtet sich daher das Seminar Tarifrecht im ÖD in NRW für die kollektive Betriebs- und Tarifarbeit.
Das Seminar verknüpft die tarifrechtlichen Regelungen, wie auch Öffnungsklauseln mit Hinweisen zu Mitbestimmungsregelungen im Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht, sowie Beispielen möglicher gewerkschaftlicher Aktivitäten im Betrieb.
Themen
- Allgemeine Einführung in das Tarifrecht im ÖD (TVöD/ TV-L)
- Struktur und Aufbau des TVöD/ TV-L
- Arbeitszeit: u.a. Definitionen und Erläuterungen, betriebliche Handlungsmöglichkeiten
- Entgelt und Grundsätze der Eingruppierung: u.a. Eingruppierungsautomatik, Anlage 1 TVöD, Stufenzuordnung bei Einstellung, Höhergruppierung und Herabgruppierung, LOB (§18/18a) und JSZ, Stellenbewertungskommission
- Befristung und Beendigung
- TVöD NRW: u.a. Regelungsgegenstände des TVöD NRW, Eingruppierungsverzeichnis nach dem TVöD NRW, Überblick über das Schulhausmeistertarifrecht, TV Schutzkleidung, Erschwerniszuschläge usw.
- Überleitungsrecht: Wichtige Eckpunkte fortgeltenden Überleitungsrechts
- Weitere Tarifverträge im ÖD: ATV-/ATV-K, TV-Flex AZ, TV EumW/VKA u.a. nach § 36 TVöD
- Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und Übergänge zu individuellen Mitgliederanliegen/ Mitgliederberatung/ Schnittstellen TBuR
Zielgruppe:
Gewerkschaftsekretär*innen aus dem Bereich der kollektiven Betriebs- und Tarifarbeit. (KBTA)
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