
BESCHÄFTIGTENDATENSCHUTZ IM BLICK
Das Thema Datenschutz macht einen großen Teil der Mitbestimmung bei IT-Systemen aus, nicht zuletzt bei Systemen mit „künstlicher Intelligenz“. Seit dem 25. Mai 2018 ist die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Für den Beschäftigtendatenschutz ist seitdem ergänzend das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder das Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) von Bedeutung. Welche Schutzrechte sind dort festgeschrieben? Welche Spielräume für Regelungen gibt es? Welche Maßstäbe legt das Datenschutzrecht an die Qualität von Betriebs- und Dienstvereinbarungen an?
ZielDu lernst die für den Beschäftigtendatenschutz relevanten Grundprinzipien und Bestimmungen der DSGVO sowie des BDSG und DSG NRW kennen. Zudem werden Handlungsansätze für Betriebs- und Personalräte sowie Regelungsbereiche von Betriebs- und Dienstvereinbarungen erläutert.
Themen
- Bestimmungen zum Beschäftigtendatenschutz
- Pflichten der Arbeitgeber/Dienststelle und Rechte der betroffenen Personen
- Verhältnis von Mitbestimmung und Datenschutz: Notwendige Regelungsbereiche in Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
- Stellung und Aufgabe betrieblicher und behördlicher Datenschutzbeauftragter
- Besondere Verarbeitungssituationen (u.a. Videoüberwachung, sensible Daten)
- Datenschutz und Künstliche Intelligenz
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