VERSCHLUSSSACHEN UND SICHERHEITSÜBERPRÜFUNG VON PERSONALRATSMITGLIEDERN

Personalratsmitglieder haben Anspruch auf umfassende Information, um ihre Aufgaben sachgerecht wahrnehmen zu können. Doch was gilt, wenn Informationen als Verschlusssache eingestuft sind? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Personalratsmitglieder Zugang zu sensiblen Unterlagen erhalten? Und wie läuft eine Sicherheitsüberprüfung eigentlich ab?
Sobald Angelegenheiten mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Vertraulich“ oder höher eingestuft werden, dürfen nur Personen Zugang erhalten, die zuvor erfolgreich sicherheitsüberprüft wurden. Diese Verfahren greifen zum Teil erheblich in Persönlichkeitsrechte ein und werfen in der Praxis viele Fragen auf – sowohl für betroffene Beschäftigte als auch für Personalratsgremien.
In diesem Seminar erhältst du einen praxisnahen Überblick über die rechtlichen Grundlagen rund um Verschlusssachen und Sicherheitsüberprüfungen nach dem LPVG NRW. Dabei beleuchten wir insbesondere die Auswirkungen auf die Arbeit des Personalrats und die Rechte betroffener Mitglieder.

Themen

  • Rechtliche Grundlagen zu Verschlusssachen und Sicherheitsüberprüfungen
  • Bedeutung von § 106 LPVG NRW für die Personalratsarbeit
  • Geheimhaltungsgrade und ihre Auswirkungen in der Praxis
  • Voraussetzungen für den Zugang zu Verschlusssachen
  • Ablauf und Umfang von Sicherheitsüberprüfungen
  • Rechte und Pflichten betroffener Personalratsmitglieder
  • Datenschutz und Persönlichkeitsrechte im Überprüfungsverfahren
  • Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
Hier findest du alle Termine zu diesem Seminarthema.
Seminarnummer
D3-266149-743
Termin
19.11.2026
Seminarort
- Online-Seminar
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
415,00 € Seminarpauschale (USt-frei)
Zielgruppen
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Status
Plätze vorhanden

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ANSPRECHPARTNER*IN
Sabine Schlüß
Teamassistentin
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