 
FESTSTELLUNG EINER (SCHWER-)BEHINDERUNG UND BESONDERHEITEN FÜR SCHWERBEHINDERTE BEI RENTENBEGINN UND RENTENHÖHE
Eine der Kernaufgaben der Schwerbehindertenvertretung ist die Unterstützung bei Anträgen zur Feststellung einer Behinderung oder Gleichstellung.
Themen
- Wann liegt eine Behinderung, wann eine Schwerbehinderung vor?
- Wie wird der Grad der Behinderung (GdB) und der Gesamt-GdB bestimmt?
- Maßstab zur Ermittlung des GdB’s: Die „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“
- Was heißt „Heilungsbewährung“ und wann wird sie vergeben?
- Antragstellung auf Anerkennung einer (Schwer-)Behinderung
- Der Schwerbehindertenausweis
- Antragsstellung zur Gleichstellung und wer kann gleichgestellt werden?
- Die Beteiligten bei einem Gleichstellungsantrag
- Was bewirkt eine Gleichstellung für den Betroffenen im Betrieb?
- Grundsätzliches zum Kündigungsschutz für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen
- Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen
- Besonderheiten für schwerbehinderte Menschen bei Rentenbeginnen und Rentenhöhe
- Ausgleichszahlungen wegen Rentenminderung nach §§ 187, 187a SGB VI
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.
Seminarnummer
              D2-195016-031
          Termin
              09.12.2019 bis 11.12.2019
          Seminarort
              Münster -  Alexianer Hotel am Wasserturm 
          Übernachtung
              Ja
          Teilnahmegebühr
              Seminarkostenpauschale 610,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 460,- Euro (zzgl. USt.)
          Zielgruppen
          Schwerbehindertenvertretungen
          Betriebsräte
              Freistellungen
          
      Bildungsregion
          Witten/Wuppertal
              Status
               Bereits ausgebucht
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ANSPRECHPARTNER*IN
               
 
    