 
BETRIEBSRATSHANDELN IN KOMPLEXEN UNTERNEHMENSSTRUKTUREN
Unternehmerische Entscheidungen werden zunehmend nicht nur für den einzelnen Betrieb oder ein Unternehmen, sondern für einen ganzen Konzern getroffen. Auf die Interessenvertretungsorgane der jeweiligen Handlungsebene (BR / GBR / KBR) kommen hier mannigfaltige Aufgaben zu, die von der Begleitung und Gestaltung struktureller Änderungen bis hin zur Beteiligung der Belegschaften reicht. Das Seminar vermittelt kompakte Anwendungskenntnisse, die jedem Betriebsratsmitglied zur effektiven Ermittlung und Bearbeitung der Aufgaben auf den einzelnen Kompetenzebenen zur Verfügung stehen sollten.
Themen
- Anforderungen für die Errichtung und die Arbeit des Gesamtbetriebsrats (GBR) gemäß den §§ 47 ff BetrVG
- Anforderungen für die Errichtung und die Arbeit des Konzernbetriebsrats (KBR) gemäß den §§ 54 ff BetrVG
- Die Struktur und die Handlungsebenen des Interessenvertretungsorgans „Betriebsrat“ im Betrieb, im Unternehmen und im Konzern nach dem BetrVG
- Zuständigkeiten von Betriebsrat, GBR und KBR in der Abgrenzung zueinander. - Beispielsweise:
- Zuständigkeit des GBR kraft Gesetz oder kraft Auftrags
- Zuständigkeit des GBR für Betriebe des Unternehmens ohne Betriebsrat
- Kommunikation und Vorgehensweisen im Rahmen des Informationsaustausches und der Zusammenarbeit der Einzelgremien auf den Ebenen der Unternehmensstruktur
Seminarnummer
              RE-200849-051
          Termin
              25.03.2020 bis 26.03.2020
          Seminarort
              Ibbenbüren -  Hotel Leugermann 
          Übernachtung
              Ja
          Teilnahmegebühr
              485 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 195  ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt) 
          Zielgruppen
          Betriebsräte
          Schwerbehindertenvertretungen
              Freistellungen
          
      Bildungsregion
          Bocholt/Münster/Rheine
              Status
               Bereits ausgebucht
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