
GRÜNE BERUFE: KRANKMACHER: PESTIZIDE – MITBESTIMMUNGSRECHTE IM ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat für Berufskrankheiten hat 2024
empfohlen „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ als Berufskrankheit anzuerkennen. Dies betrifft alle Arbeitnehmer:innen, die Herbizide, Fungizide oder Insektizide langjährig und häufig im beruflichen Kontext angewendet haben.
Das betrifft neben der Floristik auch Beschäftigte im Gartenbau, im Forst und in der Landwirtschaft. Sogar auf dem Bau wird bei Sanierungsarbeiten mit Pestiziden gearbeitet.
Deshalb ist es als Betriebsräte wichtig ein besonderes Augenmerk darauf zu setzen. Welche Mitbestimmungsrechte haben Betriebsräte bei den Themen „elektronische Dokumentation beim Einsatz von Pestiziden“, „Schulungen der Beschäftigten“, „Kontrollen, ob Vorschriften eingehalten werden“. Was sind Gefährdungsbeurteilungen und wie müssen diese eingesetzt werden? Worauf muss bei regelmäßige Arbeitsschutzbegehungen geachtet werden?
Diese und weitere Fragen und Themen werden in diesem Seminar behandelt und beantwortet.
In diesem Seminar lernt ihr alle Mitbestimmungs- und Informationsrechte kennen, welche für den speziellen Themenbereich „Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Arbeiten mit Pestiziden“ notwendig sind.
Themen
- Einführung in Informations- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Arbeits- und Gesundheitsschutz (BGB, ArbSchG, ArbStättV, DGUV-V, BetrVG)
- Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten
- Gesundheits- und Unfallgefahren durch das Arbeiten mit Pestiziden
- Überlastungsanzeige gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetzes
- Anerkennungsverfahren als Berufskrankheit
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