MIT EINEM FUSS IM KNAST?! HAFTUNGSRISIKEN FÜR ARBEITNEHMER*INNEN UND BETRIEBSRAT

Arbeitnehmer*innen – sei es gewerblich oder angestellt – sind im Rahmen ihrer Arbeit erheblichen Risiken ausgesetzt. Müssen Arbeitnehmer*innen für Schäden und den Rechtsfolgen geradestehen? Aber wer haftet unter welchen Bedingungen? Können Dritte oder der Arbeitgeber Forderungen stellen? Wenn ja, in welcher Höhe?
Auch für den Betriebsrat gilt: Wer handelt, macht auch Fehler. Aber welche Konsequenzen haben Fehler? Haftet gegebenenfalls der Betriebsrat oder das einzelne Betriebsratsmitglied? Wann besteht die Gefahr, dass ein Betriebsratsmitglied schadensersatzpflichtig wird? Wann kann ein Betriebsratsmitglied aus dem Betriebsrat ausgeschlossen oder der Betriebsrat aufgelöst werden? Welches Fehlverhalten zieht möglicherweise sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich?

Ziel

In diesem Seminar soll die potentielle Haftung von Arbeitnehmer/innen und dem Betriebsrat im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses dargestellt und erörtert werden.

Themen

  • Gesetzliche Grundlagen zu Schadensersatz und Haftungsrecht
  • Die dreistufige Fahrlässigkeit und Vorsatz
  • Mitverschulden des Arbeitgebers § 831 BGB
  • Beteiligte im Schuldverhältnis
  • Die Überlastungsanzeige
  • Mögliche Folgen für Arbeitnehmer*innen und Betriebsräte
  • Typische Haftungsrisiken
  • Sanktionsmöglichkeiten gegen das Gremium und einzelne BR-Mitglieder
  • Aktuelle Rechtsprechung
Hier findest du alle Termine zu diesem Seminarthema.
Seminarnummer
D7-266328-153
Termin
09.06.2026 bis 11.06.2026
Seminarort
-
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
875 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. xxx ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Betriebsräte
Schwerbehindertenvertretungen
Status
Plätze vorhanden

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ANSPRECHPARTNER*IN
Adrian Angibault
Teamassistent
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