DIE INTEGRATIONVEREINBARUNG PRAXISGERECHT GESTALTEN

Für die Eingliederung von Kolleginnen und Kollegen mit einer (Schwer-)Behinderung sind Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat gemeinsame in Verantwortung. Wie könnte dieses „Eingliedern“ im Betrieb umgesetzt werden um die Situation der Kolleginnen und Kollegen mit einer (Schwer-)Behinderung im Betrieb zu verbessern?

Hilfe zur Umsetzung kann eine verbindliche – auf den jeweiligen Betrieb bezogene - Integrationsvereinbarung geben. Hier sollen konkret Maßnahmen zur Inklusion im Betrieb klar und überprüfbar vereinbart werden.

Ziel

Dieses Seminar gibt betrieblichen Akteurinnen und Akteuren einen Werkzeugkasten für praxisgerechte Handlungsmöglichkeiten.

Themen

  • Handlungsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretungen und Betriebsräte
  • Wie werden Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrats beteiligt und welche Gestaltungsmöglichkeiten haben sie?
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe der Beschäftigten mit (Schwer)Behinderung
  • Welche Ziele sind sinnvoll?
  • Wie kann behinderungsgerechte Beschäftigung gestaltet und gesichert werden?
  • Beispiele praxisgerechter Umsetzung
Hier findest du alle Termine zu diesem Seminarthema.

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.

 

Seminarnummer
D-260616-047
Termin
13.04.2026 bis 15.04.2026
Seminarort
Hamm - Mercure Hotel Hamm
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
Seminarkostenpauschale: 875,- Euro (USt.-frei) zzgl. Übernachtung/Verpflegung: ca. 465,- Euro (zzgl. USt.)
Zielgruppen
Schwerbehindertenvertretungen
Freistellungen
Bildungsregion
Bezirksleitung NRW
Status
Plätze vorhanden

Sie finden Ihre gemerkten Seiten unter dem Menüpunkt "Service » Merkzettel".

ANSPRECHPARTNER*IN
Matthias Fischer
Teamassistent
Diese Seite empfehlen:            
drucken:  
merken: