DAS NEUE BUNDESTEILHABEGESETZ IN DER BETRIEBLICHEN UMSETZUNG -
Gestaltung der Arbeitsbedingungen
Seit dem 01.01.2020 gibt es weitere gesetzliche Regelungen im Bundesteilhabegesetz (BTHG). Indirekte Steuerung, Psychische Belastung, neue Arbeitszeitmodelle können für Beschäftigte damit zum Tragen kommen. In diesem Tagesseminar werden die Gestaltungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten für die betrieblichen Interessenvertretungen in den Betrieben und Dienststellen vermittelt und anhand von praktischen Beispielen dargestellt.
Themen
- Politische Rahmenbedingungen des BTHG und der Trend zur Ökonomisierung in der Eingliederungshilfe
- Das Bundesteilhabegesetz - Einführung in wichtige Gesetzesbestandteile
- Der Landesrahmenvertrag NRW nach § 131 SGB IX vom 19.7.2019
- Veränderte Berufsbilder in der Behindertenhilfe
- Faktoren Psychischer Belastungen: Indirekte Steuerung, Flexibilisierung von Arbeitszeit, Geteilte Dienste, Holen aus dem Frei
- Mobile Arbeit / Digitalisierung
- Anwendung von Tarifverträgen
- Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretungen
- Wirksamkeits- und Wirkungskontrolle
- Aktuelle Rechtsprechung in der Behindertenhilfe
Hier findest du alle Termine zu diesem Seminarthema.
Seminarnummer
D3-266839-085
Termin
04.11.2026
Seminarort
Düsseldorf - DGB-Haus Düsseldorf
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
310,00 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 55,00 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Betriebsräte
Mitarbeitendenvertretungen
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Freistellungen
Status
Plätze vorhanden
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