BEHINDERUNG DER BETRIEBSRATSARBEIT

Das Betriebsverfassungsgesetz enthält klare Regelungen, wie die Interessenvertretung der Beschäftigten durch den Betriebsrat und die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber funktionieren sollen. Die Realität sieht leider oft anders aus: Der Arbeitgeber hält sich nicht an die Regeln, es kommt zu Konflikten, der Betriebsrat oder einzelne Mitglieder werden in der Betriebsratsarbeit behindert oder sogar systematisch bekämpft.

Ziel

Im Seminar erfahrt ihr, wann eine Behinderung der Betriebsratsarbeit beginnt bzw. vorliegt und welche rechtlichen und strategischen Möglichkeiten ihr habet, um sich gegen die Behinderung eurer Arbeit oder die einzelner Betriebsratsmitglieder zu wehren.

Themen

  • Wann liegt eine Behinderung der Betriebsratsarbeit vor?
  • Formen und Methoden der Behinderung des Betriebsratsgremiums bzw. einzelner Mitglieder
  • Union Busting als Instrument der Behinderung der Betriebsratsarbeit – Akteur*innen und deren Methoden
  • Verbot der Behinderung des Betriebsrats nach dem BetrVG: Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit, Behinderungsverbot
  • Strategien, Handlungs- und Sanktionsmöglichkeiten des Betriebsrats nach dem BetrVG (z.B. Unterlassungsansprüche, Ordnungswidrigkeiten, Straftaten usw.)
  • Öffentlichkeitsarbeit: Information und Einbeziehung von Belegschaft und Betriebsfremden (mögliche Instrumente und rechtliche Zulässigkeit)
Hier findest du alle Termine zu diesem Seminarthema.
Seminarnummer
D7-266329-153
Termin
29.09.2026 bis 01.10.2026
Seminarort
Hattingen - DGB Bildungswerk e.V. Tagungszentrum Hattingen
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
875 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 460 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Betriebsräte
Schwerbehindertenvertretungen
Status
Plätze vorhanden

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ANSPRECHPARTNER*IN
Adrian Angibault
Teamassistent
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