
ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ ALS AUFGABENGEBIET DER BETRIEBLICHEN INTERESSENVERTRETUNG
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Es thematisiert das System der Arbeitssicherheit, gibt Informationen über die Aufgaben des Betriebsrats und untersucht die Handlungsmöglichkeiten im Betrieb.
Themen
- Rolle und Funktion des Betriebsrats auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (§§ 80 – 82 BetrVG)
- Rechtsstellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten
- Einführung in den Arbeitsschutz und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats (§ 87 BetrVG; §§ 89 – 91 BetrVG)
- Überblick über das Arbeitsschutzsystem
- Zusammenarbeit des Betriebsrats mit außerbetrieblichen Stellen wie Bezirksregierung, Berufsgenossenschaft, Sachverständigen und Gewerkschaft (§ 89 BetrVG; § 20 SGB VII)
Seminarnummer
D-210615-047
Termin
23.08.2021 bis 27.08.2021
Seminarort
Dortmund - Mercure Hotel Dortmund Centrum
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
Die Kosten für das Seminar betragen 1.030,-- € Seminarkostenpauschale (UST-frei) zzgl. ca. 870,-- € für Übernachtung und Verpflegung (zzgl. USt.)
Zielgruppen
Betriebsräte
Schwerbehindertenvertretungen
Freistellungen
Bildungsregion
Bezirksleitung NRW
Status
Bereits ausgebucht
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